Versorgungslücke

Um sich gegen den Fall einer Berufsunfähigkeit abzusichern, sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Im Idealfall sind die Beiträge dafür nicht allzu hoch. Die Höhe der Beiträge bemisst sich aber nach der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente. Deshalb ist es notwendig, sich vor dem Vergleich verschiedener Angebote darüber Klarheit zu verschaffen, wie hoch die Berufsunfähigkeitsrente überhaupt ausfallen soll. Dafür ist eine Berechnung der sogenannten Versorgungslücke hilfreich.

Für die Berechnung der Versorgungslücke gehen Sie von ihrem Nettoeinkommen aus. Davon ziehen Sie alle Einnahmen ab, die sie neben ihrem Nettoeinkommen erhalten, so z. B. verwertbares Vermögen, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, betriebliche Berufsunfähigkeitsrente, gesetzliche Erwerbsminderungsrente oder die Einkünfte des Ehepartners. Die sich daraus ergebene Differenz bezeichnet die Versorgungslücke, die nun noch geschlossen werden muss. Diese Aufgabe übernimmt die Berufsunfähigkeitsrente. Denn nur so ist es möglich, den gegenwärtigen Lebensstandard zu halten.

Im Normalfall beträgt die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente niemals mehr als 60 % bis 75% des Nettoeinkommens. Eine höhere Berufsunfähigkeitsrente kann man in der Regel gegenüber der Versicherungsgesellschaft nicht durchsetzen. Diese verlangt, dass die Differenz zwischen Berufsunfähigkeitsrente und Nettoeinkommen signifikant ist, denn ansonsten wäre die Versuchung zu groß, berufsunfähig zu werden. Letztlich muss ein finanzieller Anreiz bleiben, der den Arbeitnehmer für seine Arbeit motiviert.

Doch die gewünschte Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sollte noch lange nicht allein die Höhe der Beiträge bestimmen, denn außerdem stellt sich die Frage, in welcher Höhe man Beiträge tatsächlich langfristig zahlen kann. Hier darf man sich auf keinen Fall überschätzen, um nicht – im schlimmsten Fall – mit der Zahlung der Beiträge in Rückstand zu geraten. Denn dies wird als Vertragsbruch angesehen und kann zur Aufhebung des Vertrages führen. Außerdem sollten sie neben der Berufsunfähigkeit auch ihre Altersvorsorge im Auge behalten: Die Berufsunfähigkeitsversicherung gewährt Ihnen einen gewissen Lebensstandard nur bis zum 65. Lebensjahr, ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Sollten Sie tatsächlich berufsunfähig werden, spitzt sich die Lage zu: Die gesetzliche Altersrente wird in Zukunft nicht so hoch ausfallen, dass man gut von ihr leben könnte. Deshalb muss man auch während der Berufsunfähigkeit Rücklagen für das Alter bilden.