BU : Sonderregelungen

Unter Sonderregelungen sollen im Folgenden Regelungen und Versicherungsmotivationen benannt werden, die für spezielle Personengruppen gelten.
Dieses sind in der Versicherungspraxis vor allem Beamte, Erwerbslose und Selbstständige. Nähere Informationen zum Themengebiet Versicherungsbedingungen, die zum Beispiel die konkrete und abstrakte Verweisung, den aktuellen Beruf, den Beginn des Leistungsbezugs und die Definition von Berufsunfähigkeit betreffen, finden Sie in den dafür separat vorgesehenen Menüpunkten.

Beamte stellen eine besondere Personengruppe dar, die sich gegen das finanzielle Risiko, welches sich durch Invalidität ergeben kann, schützen sollte. Zwar verfügen sie als Beamte auf Lebenszeit bereits über eine hohe staatliche Absicherung, für die sie aus Arbeitnehmer-sicht nur zu beneiden sind, allerdings ist ihr Schutz anders strukturiert als der von Arbeit-nehmern. Dieses macht eine besondere Ausgestaltung der Dienstunfähigkeitsversicherung bei Beamten notwendig. Wie eine solche aussehen kann und was bei der Vertragsaus-gestaltung im Falle von Beamten nicht fehlen sollte, erfahren Sie in dem speziell dieser Thematik vorbehaltenden Rubrik.

Wird man arbeitslos und verfügt man über eine Berufsunfähigkeitsversicherung, stellt sich häufig die Frage, ob man diese Versicherung in einem solchen finanziellen Engpass noch weiterhin finanzieren kann. Hier gibt es bei einigen Versicherern Möglichkeiten, die einem vor dem endgültigen Verlust des Versicherungsschutzes bewahren können. Hinzu kommt die Frage was passiert, wenn man zu dem Zeitpunkt berufsunfähig wird, in dem man über keine Arbeitsstelle verfügt. Auch hier sind Vertragsdetails zu berücksichtigen, die Sie unbedingt kennen sollten.

Schließlich und endlich sind Selbstständige eine besondere Adressatengruppe von Versicherungsunternehmen, welche Berufsunfähigkeitsversicherungen anbieten. Da sie in der Regel nicht den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung genießen, verfügen sie über keinerlei Schutz vor den finanziellen Risiken, welche die Invalidität in sich birgt. Hinzu kommt, dass sie eine verantwortungsträchtige und zentrale Rolle in ihrem Unternehmen einnehmen und Gefahr laufen, im Falle der Berufsunfähigkeit ihr Unternehmen nicht halten zu können und somit komplett zu verlieren. Gerade über gesetzliche Reglungen hinsichtlich einer Umorganisation des Arbeitsplatzes sollten Selbstständige informiert sein, da diese Pflicht zur Umorganisation am Arbeitsplatz bei ihnen, welche die Verantwortlichen eines Unternehmens sind, weiter reichen als bei abhängig Beschäftigten, bei denen der Arbeitgeber die übergeordnete Entscheidungsinstanz darstellt.