Versicherungsbedingungen

Der Abschluss jeder Versicherung ist mit der Klärung vieler Details verbunden. Gerade bei einer solch wichtigen Versicherung wie es die Berufsunfähigkeitsversicherung ist steigt auch die Komplexität und die Anzahl von Versicherungsbedingungen, die man im Auge haben sollte. Schließlich geht es bei dieser Versicherung im Ernstfall um einen nicht unerhebliche Leistung in Form einer Rente.

Zu den wichtigsten Versicherungsbedingungen bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung gehören die konkrete sowie die abstrakte Verweisung, der aktuelle Beruf sowie der Beginn der Leistungsbeziehung.

Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung ist dabei eine Versicherungsklausel, auf die man auf jeden Fall beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollte. Tut man dieses nicht, kann der Versicherer im Schadensfall auf die Ausübung anderer Berufe als den erlernten verweisen. Zwar muss eine solche Verweisung unter Berücksichtigung der Ausbildung, der Erfahrungen und der Lebensstellung erfolgen. Diese Aspekte sind aber häufig auslegebedürftig. Zudem liegt das Problem für den Versicherten bei dieser Verweisung vor allem in dem Zusatz „abstrakt“ begründet. Welche Folgen die abstrakte Verweisung dabei für den Versicherungsnehmer haben kann, erfahren Sie in dem dazugehörigen Menüpunkt.

Der aktuelle Beruf (in den Versicherungsbedingungen auch häufig „zuletzt ausgeübter Beruf“ genannt) spielt beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem deshalb eine entscheidende Rolle, da er als Basis für die Messung der Berufsunfähigkeit und somit auch für die Bewilligung einer Rente anzusehen ist. Wird in den Versicherungs-bedingungen kein eindeutiger Bezug zu diesem zuletzt ausgeübten Beruf hergestellt, kann der Versicherer jeden bisher vom Versicherten ausgeübten Beruf zur Bemessungsgrundlage machen, was sich nachteilig auf die Chance, eine Rente bewilligt zu erhalten, auswirken kann – vor allem wenn man gebrochene Erwerbsbiographien betrachtet, die eine Vielzahl von unterschiedlichen Tätigkeiten aufweisen.

Der Beginn der Leistungsbeziehung ist ein weiterer Punkt, der vor Abschluss der Versicherung geklärt sein sollte. Zumeist ist dabei die Prognose des Arztes ausschlag-gebend, die bestätigt, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Dieses ist in vielen Fällen allerdings nicht zu Beginn einer Krankheit möglich, sodass die Zahlungen des Versicherers später einsetzen. Die meisten Versicherer leisten dann allerdings rückwirkend Zahlungen. Mehr zum Thema Beginn der Leistungsbeziehung sowie zur Nachversicherung können Sie in der eigens für dieses Thema eingerichteten Rubrik erfahren.