Verweisung

Kommt es zum Versicherungsfall, erhält also der Versicherungsnehmer eine Berufs-unfähigkeitsrente, so wird sich die Versicherungsgesellschaft verständlicherweise genau über den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers informieren wollen. Zu einer Nachprüfung der Berufsunfähigkeit hat sie prinzipiell das Recht.
Erkennt die Versicherungsgesellschaft Berufsunfähigkeit nur für einen bestimmten Zeitraum an und fordert sie dann eine Nachprüfung, so sollten Versicherungsnehmer darauf achten, dass in diesem Zusammenhang auf eine abstrakte Verweisung verzichtet wird. Denn mitunter stellen die Versicherungsgesellschaften fest, dass der Versicherungsnehmer in der Zeit seiner Berufsunfähigkeit neue Fähigkeiten entwickelt beziehungsweise sich in einem bestimmten Bereich weitergebildet hat. In diesem Fall machen die Versicherungs-gesellschaften gerne von der abstrakten Verweisung Gebrauch. Versicherungsnehmer sind also gut damit beraten, nur Verträge zu unterschreiben, in denen auch auf eine nachträgliche abstrakte Verweisung verzichtet wird.

Kommt es bei Selbstständigen zum Versicherungsfall, sind die Versicherungsgesellschaften besonders aufmerksam. Meist muss der Selbstständige sogar seine Geschäftszahlen gegenüber der Versicherungsgesellschaft offen legen. Mithilfe einer betriebswirtschaftlichen Auswertung versuchen Versicherungsgesellschaften, den selbstständigen Versicherungs-nehmer zu einer Umorganisierung des Betriebes zu zwingen, sodass der Versicherungs-nehmer seine alte Arbeit auf leicht modifizierte Weise weiterführen kann. Konnte sich die Versicherungsgesellschaft in dieser Hinsicht durchsetzen, so muss sie keine Berufsunfähig-keitsrente zahlen. Die Offenlegung der Geschäftszahlen hat jedoch auch den Zweck festzustellen, wie viel der Selbstständige tatsächlich verdient. Liegt der Verdienst des Selbstständigen beispielsweise relativ niedrig, so kann die Versicherungsgesellschaft auch eine relativ geringe Betriebsunfähigkeitsrente zahlen.

Für Versicherungsnehmer ist es wichtig, dass sie zwischen konkreter und abstrakter Verweisung unterscheiden können. Auf eine abstrakte Verweisung sollte generell im Vertrag verzichtet werden. Denn diese sieht vor, dass der Versicherungsnehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit auf einen anderen Beruf verwiesen wird, bei dem es nicht zu einer Verschlechterung der Einkommenssituation oder zum Verlust des sozialen Status kommt. Konkrete Verweisungen sind in Versicherungsverträgen jedoch durchaus üblich: Bei einer konkreten Verweisung geht es darum, dass der Versicherungsnehmer im Falle der Berufsunfähigkeit auf einen Beruf verwiesen wird, den er tatsächlich schon einmal ausgeführt hat. Auch hier darf der ausgeübte Beruf, wie auch schon bei der abstrakten Verweisung, die Einkommenssituation des Versicherungsnehmers sowie seinen gesellschaftlichen Status nicht beeinträchtigen.