Vetragsgestaltung & Anzeigepflicht bei der BU

Bei einem Vertragsabschluss ist es äußerst wichtig, alle Vorerkrankungen, die sich innerhalb eines erfragten Zeitraums aufzählen lassen, genau anzugeben. Der Versicherte ist zu dieser Angabe verpflichtet, man spricht deshalb auch von der sogenannten Anzeigepflicht bei der BU. Sind die Angaben ungenau oder gar falsch, zieht das in der Regel schwere Konsequenzen nach sich: Im schlimmsten Fall geht der Versicherte, sobald er berufsunfähig wird, leer aus, obwohl er seine Beiträge regelmäßig gezahlt hat. Deshalb ist es wichtig, bei der Angabe von Krankheiten sorgfältig vorzugehen und genau zu sein. Dasselbe gilt natürlich auch für Angaben bezüglich des Einkommens oder der Hobbys, die als gefährlich eingestuft werden können.

Stellt der Versicherer fest, dass die Angaben zu den Vorerkrankungen nicht korrekt gemacht worden sind, kann er innerhalb einer vertraglich festgelegten Frist vom Vertrag zurücktreten. Sogar eine Anfechtung des Vertrages durch den Versicherer aufgrund einer arglistigen Täuschung ist möglich.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht es um eine Menge Geld – sowohl für den Versicherten als auch für den Versicherer. Der Versicherer wird deshalb in der Regel sehr genau prüfen, ob die Angaben des Versicherten der Wahrheit entsprechen. Da die Schweigepflicht der Ärzte und Krankenkassen für diesen Fall – wie in den Versicherungsbedingungen dargelegt – nicht gelten, kann der Versicherer meist jeden Betrugsversuch enttarnen. Dieser Entbindung der Schweigepflicht für Ärzte und Krankenkassen hat der Versicherte mit seiner Unterschrift unter dem Vertrag zugestimmt.

Da die richtige Angabe der Vorerkrankungen äußerst wichtig ist, sollte man für eine intensive Recherche genügend Zeit und Energie verwenden. Im Zweifelsfall sollte man bei seinem Hausarzt die Krankengeschichte erfragen. Nur so kann man sicherstellen, dass es später nicht zu Problemen mit der Versicherung kommt oder gar Zahlungen im Falle der Berufsunfähigkeit ausbleiben. Die Ausrede, für die Auflistung der Krankheiten biete das oft kleine Antragsformular zu wenig Platz, ist rechtlich natürlich nicht gültig. In den meisten Fällen bietet es sich an, ein Zusatzblatt beizufügen, auf dem alle Vorerkrankungen, die nicht auf das Antragsformular passen, detailliert aufgelistet sind. Damit dieses Zusatzblatt nicht übersehen wird, empfiehlt es sich, einen entsprechenden Vermerk auf dem Antragsformular zu hinterlassen.