Nachversicherungsgarantie

Selten läuft im Leben alles so, wie man es geplant hat. Ereignisse wie etwa eine Heirat oder die Geburt eines Kindes können die Situation sowohl in finanzieller als auch in sozialer Hinsicht stark verändern. Verträge einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden jedoch in aller Regel über einen sehr langen Zeitraum abgeschlossen. Deshalb ist es mitunter für den Versicherungsnehmer notwendig, die Bedingungen des Vertrages auch im Nachhinein leicht zu modifizieren. Die sogenannte Nachversicherungsgarantie, die einige Berufsunfähigkeitsversicherungsverträge enthalten, kann solche Modifikationen ermöglichen. Genauer gesagt: Durch die Nachversicherungsgarantie kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz erhöhen oder die Versicherungsdauer verlängern – und zwar ohne dass eine nochmalige Gesundheitsprüfung notwendig wird. Gerade dies kann sich aber als ein sehr großer Vorteil für den Versicherungsnehmer erweisen, denn werden bei einer späteren Gesundheitsprüfung selbst kleinste Gesundheitsschäden oder Leiden festgestellt, so können sich die Beiträge signifikant erhöhen.

Meist muss eine solche Anpassung durch den Eintritt eines besonderen Ereignisses begründet werden. Bei einigen Versicherungsgesellschaften kann die Anpassung aber auch ohne Begründung erfolgen. Zu den wichtigen Ereignissen, die häufig in der Nachversicherungsgarantie genannt sind, gehören unter anderem eine Heirat, die Geburt eines Kindes, eine Scheidung, der Bau oder Kauf eines Hauses, der Wechsel in die Selbstständigkeit oder der Tod eines Versicherten, wenn es sich um eine Versicherung auf verbundene Leben handelt. Eine Nachversicherungsgarantie ohne Ereignis ist vor allem häufig zu Beginn der Vertragslaufzeit möglich. Einer Erweiterung der Nachversicherungs-garantie stellt die Ausbaugarantie dar: Während der ersten fünf Versicherungsjahre und bis zum Alter von maximal 35 Jahren ist hierbei eine Ergänzung der Berufsunfähigkeits-versicherung ohne Begründung möglich.

Welche Versicherungsgesellschaften eine Nachversicherungsgarantie gewähren oder nicht gewähren, kann nicht pauschalisiert werden. Hierfür ist ein genauer Blick in den jeweiligen Vertrag notwendig. Bei einigen Versicherungen sind die Nachversicherungsgarantien mit Einschränkungen verbunden: So werden von dieser Garantie bisweilen Hausfrauen, Schüler und Studenten ausgeschlossen. Auch Menschen, bei denen das Risiko einer Berufsunfähigkeit zu hoch ist, wird häufig keine Nachversicherungsgarantie gewährt. Daneben gelten häufig auch Altersbeschränkungen: Eine Nachversicherung ist bei einigen Versicherungsgesellschaften schon ab einem Alter von 40 oder 45 Jahren nicht mehr möglich.