Laufzeit

Die Wahl der Laufzeit hat Einfluss auf die Höhe der Beiträge, die der Versicherungsnehmer zu zahlen hat. Mit einer kürzeren Laufzeit lässt sich effektiv Geld sparen. So können Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft im Vertrag vereinbaren, dass die Laufzeit mit dem Erreichen des 60. Lebensjahres endet. Eine solche Verkürzung der Laufzeit ist jedoch nur dann zu empfehlen, wenn der Versicherungsnehmer in dieser Zeit ein hinreichendes Finanzpolster aufgebaut hat. Doch kurze Laufzeiten bringen auch Nachteile: Wird man lange vor dem Erreichen des 60. Lebensjahres unerwartet berufsunfähig, hat man kaum noch die Chance, weiteres Geld einzusparen.

Die Laufzeit wird im Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft festgelegt. Innerhalb dieser Laufzeit verpflichtet sich der Versicherungsnehmer dazu, regelmäßig Beiträge zu zahlen. Die Versicherungsgesellschaft gewährt im Gegenzug innerhalb dieser Laufzeit einen Schutz für den Fall der Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers. Ein Beispiel: Ein Versicherungsnehmer wird aufgrund einer schweren Herzerkrankung im Alter von 50 Jahren berufsunfähig. Da zwischen ihm und der Versicherungsgesellschaft eine Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr festgelegt wurde, erhält er bis zu diesem Zeitpunkt eine Berufsunfähigkeitsrente.

Empfehlenswert ist es, die Laufzeit bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter, das in Zukunft generell bei 67 Jahren liegen wird, zu vereinbaren. Gerade hier muss man aufpassen, denn viele Versicherungsgesellschaften bieten immer noch Verträge mit einer Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr an. Aber die neue Rentenregelung, die ein Renteneintrittsalter bei 67 Jahren vorsieht, gilt bereits für alle, die ab dem Jahr 1964 geboren sind.

Bei einigen Berufsgruppen ist die Laufzeit aber je nach Versicherungsgesellschaft begrenzt: Das Höchstendalter liegt hier häufig zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr. Hier lohnt sich aber der Vergleich, denn die einzelnen Versicherungsgesellschaften bewerten das Berufsunfähigkeitsrisiko bei den verschiedenen Berufsgruppen unterschiedlich hoch.

In den allermeisten Fällen erhält man am Ende der Laufzeit nichts von den eingezahlten Beträgen zurück. Denn eine Berufsunfähigkeitsversicherung dient nicht dem Kapitalaufbau wie etwa eine private Altersvorsorge, sie bietet nur einen Schutz gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit. Einige Versicherungsgesellschaften bieten jedoch eine Schlusszahlung für Versicherungsnehmer an, die während der Laufzeit nicht berufsunfähig geworden sind.