Leistung & Nachversicherung

Der Beginn der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung setzt dann ein, wenn die Berufsunfähigkeit durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen ist. Dieses muss nicht immer zu Beginn einer Erkrankung oder unmittelbar nach einem Unfall der Fall sein: Bei manchen Erkrankungen oder Unfällen stellt sich erst im Nachhinein heraus, dass zum Beispiel durch Komplikationen, die zuvor vom Arzt nicht zu prognostizieren waren, tatsächliche eine Berufsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten vorliegt. In diesem Fall bezahlen die Versicherer die Leistungen an den Versicherten rückwirkend aus. Vor der Leistungserbringung durch den Versicherer wird dieser den Versicherungsfall allerdings natürlich im Detail prüfen.

Die Veränderung der individuellen Lebensumstände kann dazu führen, dass es nötig erscheinen kann, seinen Versicherungsschutz aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu verändern. Dieses muss nicht unbedingt nur der Fall sein, wenn man einen anderen Beruf ausüben möchte und man unter Umständen sogar dazu verpflichtet ist, in diesem Fall Mitteilung bei dem Versicherungsunternehmen zu machen. Auch andere Anlässe wie beispielsweise Heirat, der Bau eines Hauses oder die Geburt eines Kindes können es aufgrund der höheren Verantwortlichkeit, die nun für den Versicherten besteht nötig machen, seinen Versicherungsschutz auszuweiten. Hier bieten unterschiedliche Versicherungen Nachversicherungs- und Ausbaugarantien an, auf deren vertragliche Festlegung vor allem junge Leute achten sollten, da sich bei ihnen die Lebensumstände noch entscheidend verändern können. Von diesen Reglungen kann der Versicherte allerdings nur dann Gebrauch machen, wenn er nicht bereits berufsunfähig ist. Das Positive bei diesen Nachversicherungs- und Ausbaugarantien ist, dass mit ihnen keine erneute Gesundheitsprüfung einhergeht. Ist eine Nachversicherungsgarantie nicht vertraglich festgelegt, fällt wiederum eine Gesundheitsprüfung an, wenn man seinen Versicherungsschutz ändern möchte. Diese kann dann zu Problemen führen, wenn man mittlerweile nicht mehr den gleichen guten Gesundheitszustand aufweist wie bei Abschluss der Versicherung.

Aufgestockt werden können Berufsunfähigkeitsversicherungen auch durch eine nachträgliche Kombination mit einer Risikolebensversicherung. Dieses empfiehlt sich wiederum besonders für junge Familien, die noch nicht genügend Rücklagen bilden konnten, um im Falle des Todes eines der Ehepartner finanziell abgesichert zu sein.

Zu berücksichtigen bleibt, dass Nachversicherungs- und Ausbaugarantien zwar häufig von Versicherungen angeboten werden, allerdings in manchen Fällen altersbegrenzt sind. In diesen Fällen ist dann eine Änderung des Versicherungsschutzes nur möglich, wenn der Versicherte noch nicht ein vertraglich festgelegtes Alter von zum Beispiel 45 Jahren erreicht hat.