Pflegebedürftigkeit

Kommt es tatsächlich einmal zu einer Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers, so muss er dies unverzüglich der Versicherungsgesellschaft melden. Diese wird sich in der Folge darum bemühen, den Grad der Berufsunfähigkeit festzustellen. Als Maßstab einer Berufsunfähigkeit ziehen die Versicherungsgesellschaften häufig die Stufen der Pflegeversicherung heran, die so genannten Pflegestufen. Wie die Pflegestufen hinsichtlich einer Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers bewertet werden, hängt von dem jeweiligen Vertrag beziehungsweise von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab. Aus diesem Grund sollte der Versicherungsnehmer bei der Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch darauf achten, dass die Berufsunfähigkeit schon bei einer relativ niedrigen Pflegestufe anerkannt wird.

Die Pflegestufe richtet sich im Allgemeinen danach, wie viele Minuten Pflege der Pflegebedürftige am Tag benötigt. Bei Pflegestufe I liegt eine so genannte erhebliche Pflegebedürftigkeit vor; der Hilfebedarf umfasst etwa 90 Minuten am Tag, die Grundpflege mehr als 45 Minuten. Pflegestufe II wird als schwere Pflegebedürftigkeit bezeichnet. Hier liegt der Hilfebedarf bei etwa 180 Minuten am Tag; der Grundpflegebedarf bei mehr als 120 Minuten. Eine schwerste Pflegebedürftigkeit liegt bei Pflegestufe III vor. In diesem Fall überschreitet der Hilfebedarf 300 Minuten am Tag. Werden diese 300 Minuten am Tag jedoch weit überschritten, so spricht man auch von einem so genannten Härtefall.

Eine Anlehnung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung an die gesetzliche Erwerbsminderungsrente sollte auf jeden Fall vermieden werden. Versicherungsnehmern kann man nur raten, den Versicherungsvertrag bezüglich einer solchen Anlehnung genau zu studieren. Denn zwischen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und der privaten Berufsunfähigkeitsrente besteht ein wesentlicher Unterschied: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird nur ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer absolut nicht mehr in der Lage ist, eine berufliche Tätigkeit auszuführen – ganz gleich, welche Qualifikation er nachweisen kann und in welchem Beruf er zuletzt tätig war. Ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch an die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gebunden, so hat man kaum Chancen, die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch zu nehmen, denn die Bewertung der Berufsunfähigkeit erfolgt bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente wesentlich strenger.