Geförderte Altersvorsorge

Niemand sollte heutzutage darauf verzichten, sich gegen Berufsunfähigkeit zu versichern. Gerade in Kombination mit einer geförderten Altersvorsorge können sich mitunter große Vorteile ergeben. Wie wichtig eine solche Berufsunfähigkeitsversicherung ist, das zeigt die Tatsache, dass die Wahrscheinlichkeit, vor dem Erreichen des Rentenalters berufsunfähig zu werden, gar nicht so gering ist, wie man allgemein annimmt. Das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben trifft im Durchschnitt jeden vierten Arbeiter und jeden fünften Angestellten. Noch größer ist die Zahl derjenigen, die vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger gezwungen werden, eine andere Tätigkeit auszuführen, weil sie ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Dadurch verschlechtert sich nicht nur die Einkommenssituation, sondern häufig auch der gesellschaftliche Status.

Zu den häufigen Gründen für solche Fälle der Berufsunfähigkeit zählen jedoch nicht, wie vielfach angenommen, Unfälle, sondern Krankheiten. Nur etwa 10% der Menschen, die berufsunfähig geworden sind, sind durch einen Unfall in diese Lage geraten. Viel häufiger gehören Skelett- oder Muskel-Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder eine starke Beeinträchtigung der Nerven beziehungsweise der Psyche zu den Ursachen der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit.

Für die Kombination einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit einer geförderten Altersvorsorge – wie etwa der Rürup- oder Riester Rente – gibt es feste Regeln: Der maximale Prozentsatz der Beiträge, die in den Schutz der Berufsunfähigkeit fließen, ist bei der Rürup-Rente auf 49% beschränkt. Solange man diesen Prozentsatz nicht überschreitet, sind die Kosten für den Versicherungsschutz absetzbar. Die Kombination einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist ebenso mit einer Betriebsrente möglich. Leider hat dies einen entscheidenden Nachteil: Ganz gleich, ob die Betriebsrente im Rentenalter oder wegen Berufsunfähigkeit gezahlt wird, sie ist in jedem Fall voll steuerpflichtig.

Nicht zuletzt ist auch die Kombination einer Riester-Rente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich. Hierbei dürfen allerdings gerade einmal 15% der Beiträge in die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung fließen. Die Absicherung für den Fall, dass man vor dem Erreichen des Rentenalters z. B. aufgrund einer Krankheit berufsunfähig wird, ist in diesem Fall also eher gering.

Ein weiterer Nachteil einer solchen Kombi-Police ist, dass man hierbei nicht flexibel bleibt. Gerät man beispielsweise mit der Zahlung der Beiträge in Rückstand, kann man nicht einfach einen der beiden Versicherungen kündigen oder beitragsfrei stellen. Dies ist nur möglich, wenn man zwei selbstständige Verträge abgeschlossen hat.