Verzicht auf Beitragserhöhung

In vielen Versicherungsverträgen zur Berufsunfähigkeit findest man eine Klausel, die es dem Versicherer erlaubt, die Beiträge zu erhöhen. Mit dieser Klausel wollen sich die Versicherer davor schützen, dass Erkrankungen, die bereits zu Vertragsabschluss bestanden, von denen der Versicherte aber keine Kenntnis hatte und sie deshalb auch nicht bei der Gesundheitsprüfung angeben konnte, ihre Berechnungen gefährden. Ist diese Klausel in dem jeweiligen Vertrag gültig, kann der Versicherer die Beiträge neu anpassen. Verbunden ist die Klausel dabei sogar häufig auch mit einem Kündigungsrecht des Versicherers.

Dementsprechend sollte man darauf achten, dass auf die Anwendung des entsprechenden Paragraphen vollständig ohne Einschränkungen verzichtet wird. Ansonsten könnte es im Nachhinein zu Beitragserhöhungen kommen, die man anfangs in diesem Umfang nicht erwartet hat und die den Abschluss einer solchen Versicherung unattraktiver machen. Wenn die Versicherer allerdings auf Beitragserhöhungen vertraglich verzichten, halten sie sich nicht selten ein Hintertürchen auf, das ihnen erlaubt, die Versicherung kurz nach Abschluss wieder zu kündigen. Zumeist ist dieses Kündigungsrecht allerdings auf einen solch kurzen Zeitraum begrenzt, so dass es allemal besser ist, dieses in Kauf zu nehmen als eine Forderungsmöglichkeit auf die Beitragserhöhung.

Kommt es tatsächlich durch einen Unfall oder durch eine Krankheit zur Berufsunfähigkeit erweist es sich als vorteilhaft, wenn man mit dem Versicherungsunternehmen eine Vereinbarung über die Stundung der Beiträge bei der Berufsunfähigkeitsversicherung getroffen hat. Dieses erklärt sich aus folgendem Sachverhalt: Wenn man seinem Versicherer Beiträge schuldig bleibt, kann dabei schnell der Versicherungsschutz verloren gehen. Aber gerade dann, wenn man berufsunfähig wird, ist es häufig schwer, die Beiträge weiterzubezahlen. Die Fortzahlung muss nämlich im Allgemeinen erfolgen, bis der Fall von der Versicherung geprüft und bearbeitet wurde.
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man dementsprechend darauf achten, dass entweder das Aussetzen der Beitragszahlung im Schadensfall ausdrücklich gestattet wird oder aber, dass dieses im Falle des Falles schriftlich beantragt werden kann. Nur so lässt sich der beschriebene finanzielle Engpass verlässlich verhindern. Wird der Versicherungsfall in der Nachfolgezeit dann positiv beschieden und dem Versicherten die Zahlung einer Rente zugesichert, muss er die gestundeten Beiträge auch nicht zurückbezahlen.