Berufsgruppen

Im Allgemeinen unterscheiden die Versicherungsunternehmen bei der Beitragsgestaltung zumeist zwischen den folgenden Berufsgruppen: Beamte, Handwerker, Selbstständige und Berufseinsteiger. Beamte genießen bereits einen hohen Vorsorgestatus, dennoch ist es auch bei ihnen empfehlenswert, Versorgungslücken mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung zu schließen. Mit ansteigendem Alter erhöhen sich bei Beamten allerdings auch die Privilegien, die sie aus ihrem Beruf ziehen können.
Hier kann es sein, dass eine Dienstunfähigkeitsversicherung nur in den ersten Jahrzehnten der Erwerbstätigkeit benötigt wird. Für Selbständige hingegen ist eine Berufsunfähigkeits-versicherung unverzichtbar, da sie keinerlei gesetzlichen Schutz genießen. Für Berufs-einsteiger empfiehlt sich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, da sie in den ersten fünf Jahren ihrer Erwerbstätigkeit über keinen umfassenden gesetzlichen Schutz verfügen. Handwerker können sich nach einer gewissen Zeit aus der Pflichtversicherung lösen und eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Die Einteilung in Beamte, Handwerker, Selbstständige und Berufseinsteiger ist allerdings nur eine grobe Einteilung, die eher an die Möglichkeiten und Gründe für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung orientiert ist. Hinzu kommt in einem weiteren Schritt die Unterscheidung zwischen nicht-körperlich arbeitenden, körperlich arbeitenden und schwer körperlich arbeitenden Berufsgruppen. Zu den körperlich arbeitenden Berufsgruppen gehört zum Beispiel der Beruf des Elektrikers, während ein Dachdecker als schwer körperlich arbeitende Person eingestuft wird.

Viele Versicherungsunternehmen begnügen sich aber nicht mit dieser immer noch zuwenig ausdifferenzierten Gruppierung von Berufsgruppen. So wird häufig auf der Basis von statistischen Daten jeder einzelne Beruf hinsichtlich seines individuellen Risikos charakterisiert. Dadurch treten häufig Sachverhalte ans Tageslicht, die man im Vorhinein aller Wahrscheinlichkeit nicht angenommen hätte. So weisen zum Beispiel auch Lehrer ein erhöhtes Risiko auf, berufsunfähig zu werden, auch wenn sie nicht zu den körperlich arbeitenden Berufsgruppen zählen und auch nicht an gefährlichen Orten arbeiten. Hier sind zumeist stressbedingte sowie psychische Erkrankungen vorzufinden.

Die eigene Berufsbezeichnung muss bei Antrag auf eine Berufunfähigkeitsversicherung immer korrekt und nach dem genauen Wortlaut im Arbeitsvertrag angegeben werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass eine Verwechslung und damit eine falsche Einstufung von Seiten des Versicherungsunternehmens erfolgt. Diese würde nicht nur den für den Versicherten unter Umständen falschen Beitrag ausweisen, sondern könnte auch weitreichendere Folgen haben. So ist es möglich, dass bei einem solchen Sachverhalt Probleme auftreten, welche im Leistungsfall die Zahlung der Rente verhindern können.