Antragsfragen

Nicht selten sind Versicherungsnehmer erstaunt, wenn sie sehen, was die Versicherungs-gesellschaft alles über die eigenen Krankheiten erfahren möchte. Doch auch hierfür gibt es feste Regeln: Einige Fragen sind fester Bestandteil aller Antragsformulare für Berufs-unfähigkeitsversicherungen, andere Fragen können gar nicht vom Versicherungsnehmer objektiv beantwortet werden. Außerordentlich wichtig ist es dennoch, auf alle Antragsfragen im Antragsformular der Versicherungsgesellschaft wahrheitsgemäß zu antworten, auch wenn dabei Angaben gemacht werden müssen, die die Höhe der Beiträge enorm steigen lässt. Bei Unsicherheit bezüglich der Vorerkrankungen raten Experten, ein eingehendes Gespräch mit dem Hausarzt zu führen.

Unsicherheiten können jedoch nicht nur aufgrund eines mangelnden medizinischen Fachwissens entstehen, sondern auch infolge eines Antragsformulars, in dem die Fragen für den Antragssteller unklar sind. Gerade weil der Vertrag eine solch hohe Bedeutung hat, muss der Antragsteller sich bemühen, auf alle Unklarheiten hinzuweisen und sich eventuell ergebende Fragen an den Versicherer zu stellen.

Alle Fragen der Versicherungsgesellschaft sollten sich auf objektiv nachvollziehbare Tatbestände beziehen, und nicht etwa auf subjektive Empfindungen, beispielsweise bei der Frage „Fühlen Sie sich gesund?“ Auch eine Frage wie „Sind sie arbeitsfähig?“ gehört nicht in ein Antragsformular, denn diese Frage kann man als Laie nicht objektiv beantworten. Zudem lässt sie Freiräume für Interpretationen. Objektive Fragen sind beispielsweise Fragen zur ambulanten Behandlung. Hier sind alle ambulanten Behandlungen zu nennen, die weniger als fünf Jahre zurückliegen. Fragen zum Klinikaufenthalt können sich jedoch auf Fälle beziehen, die bereits seit 10 Jahre vergangen sind. Daneben darf und soll die Versicherungsgesellschaft auch nach Erkrankungen und Arztbesuchen fragen, die der Versicherungsnehmer in den letzten fünf Jahren hatte. Eine Ausnahme bezüglich des Fünfjahreszeitraums sind Krankheiten wie beispielsweise der HIV-Virus.

Seit dem 1.1.2008, nachdem ein neues Versicherungsvertragsgesetz gültig wurde, haben viele Versicherungsgesellschaften das Antragsformular für die Berufsunfähigkeitsversicherung umgestaltet und Fragen präzisiert. Denn seit 2008 gilt, dass der Versicherungsnehmer nur auf Fragen antworten muss, die ihm in schriftlicher Form gestellt wurden. Zu diesem Gesetz kam es, weil Versicherungsnehmern in der Vergangenheit vorgeworfen wurde, dass sie ihre Anzeigepflicht verletzt hätten, weil sie die Versicherungsgesellschaft nicht in vollem Umfang über ihre Vorerkrankungen informiert hätten.