Vertrag

Erklärt sich die Versicherungsgesellschaft mit dem Antrag des Versicherungsnehmers einverstanden, hat sie darüber hinaus auch keine weiteren Fragen mehr bezüglich der Gesundheit des Versicherungsnehmers, so sendet sie ihm einen Versicherungsschein zu. Mit diesem ist der Vertrag gültig. Das bedeutet, dass nun auch bestimmte Bedingungen zu erfüllen sind.

So ist der Versicherungsnehmer innerhalb des Zeitraumes, der sich vom festgelegten Vertragsbeginn bis zum festgelegten Vertragsende erstreckt dazu verpflichtet, den im Vertrag vereinbarten Betrag regelmäßig und in voller Höhe zu zahlen. Die erste Prämie muss der Versicherungsnehmer direkt nach dem Abschluss des Vertrages an die Versicherungsgesellschaft überweisen. Kommt der Versicherungsnehmer seiner Beitragszahlungspflicht nicht nach oder verzögern sich auch nur die Zahlungen, so ist die Versicherungsgesellschaft im Recht, wenn sie den Vertrag kündigt.

Zu den Bedingungen gehören außerdem die Obliegenheiten. Hierunter versteht man die Pflichten des Versicherungsnehmers, die er bei Vertragsabschluss eingeht. Dazu zählt unter anderem die Erfüllung der Anzeigepflicht beziehungsweise die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen, die im Antragsformular gestellt werden. Zur Pflicht des Versicherungsnehmers zählt es auch, dass er die Versicherungsgesellschaft umgehend informiert, wenn der Versicherungsfall eintreten sollte, beziehungsweise wenn der Versicherungsnehmer berufsunfähig wird. Hat er alle anderen Bedingungen des Vertrages erfüllt, so kann er mit einer Berufsunfähigkeitsrente rechnen.

Den Beweis dafür, dass ihm im Falle einer Berufsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeitsrente zusteht, kann er mit dem Versicherungsschein erbringen. Deshalb kann man nur jedem Versicherungsnehmer empfehlen, dass er den Versicherungsschein sorgfältig aufbewahrt. Jede Versicherungsgesellschaft ist außerdem dazu verpflichtet, dem Versicherungsnehmer unmittelbar nach Abschluss des Vertrages einen Versicherungsschein auszuhändigen.

Wichtig für den Versicherungsnehmer ist es, dass er kurz nach dem Erhalt des Versicherungsscheins diesen genau prüft und sich bei Fehlern unverzüglich mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzt. Dabei darf der Versicherungsnehmer eine Frist von 14 Tagen nicht überschreiten. Innerhalb dieser zweiwöchigen Frist ist auch die Kündigung des Vertrages möglich. Sollte sich der gesundheitliche Zustand des Versicherungsnehmers zwischen Antragstellung und der Auslieferung des Versicherungsscheins signifikant verschlechtert haben, so muss er das der Versicherungsgesellschaft mitteilen.